Aufenthaltsgenehmigung (oturma izni)
Wer länger als die Visumszeit (i. d. R. 90 Tage) in Nordzypern bleiben möchte, braucht eine Aufenthaltsgenehmigung („oturma izni"). Beantragt wird sie online beim Innenministerium (İçişleri Bakanlığı).
VORAUSSETZUNGEN (typisch) • Gültige Krankenversicherung (staatlich oder anerkannt privat) – alle 2 Jahre nachzuweisen. • Ein Grund/eine Kategorie, z. B.: Arbeits-/Firmengründungs-Genehmigung, Immobilieneigentum mit gesichertem Einkommen, Ehe mit TRNZ-Bürger*in, hier geborene/vor dem 18. Lebensjahr zugezogene Kinder.
GUT ZU WISSEN
• Befristung: meist max. 1 Jahr; ab 60 Jahren teils 2 Jahre. • „Beyaz Kimlik" = dauerhafte Aufenthaltsberechtigung (aktuelles Verfahren seit 2015). • Gebühr: die Aufenthaltsgenehmigung kostet aktuell rund 521,50 TL (ohne Gewähr). • Nach Genehmigung: Ausdruck zusammen mit dem Pass aufbewahren. Keine Rechtsberatung – Anforderungen ändern sich; im Einzelfall bei Behörde/Anwalt prüfen (ohne Gewähr).